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Covid-19-Vergaberecht

 

Vergaberecht (Update Covid-19)

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Kann auf das Hearing oder die Projektpräsentation verzichtet werden?

 

Nein. Die persönlichen Präsentationen sind Teil der Angebotsbewertung und damit ein zwingendes Zuschlagskriterium. Denkbar wäre es, die Präsentation oder das Hearing online zu gestalten, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Auch denkbar wäre eine Substitution dieses Kriteriums im schriftlichen Wege. Der Auftraggeber kann aber nicht ohne weiters auf einen Teil der Zuschlagskriterien verzichten und das Hearing oder die Präsentation einfach ausfallen lassen. In vielen Fällen würde dies eine unzulässige Änderung vom Bestbieter- zum Billigstbieterprinzip darstellen.

 
VergaberechtSandro Huber