Darf der Arbeitgeber Home-Office anordnen bzw darf ein Arbeitnehmer Home-Office einfordern?
Nein. Home-Office muss immer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Der Arbeitgeber kann weder einseitig Home-Office anordnen, noch kann ein Arbeitnehmer die Arbeit von Zuhause aus einfordern. Besteht eine Vereinbarung über die Verrichtung der Arbeit im Home-Office kann dies – sofern der Arbeitnehmer arbeitsfähig und nicht krank ist – auch während einer Quarantäne angeordnet werden.
Nicht jedes Unternehmen ist zur vollständigen Arbeit im Home-Office ausgelegt. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zum Einrichten von Home-Office besteht nicht. Dennoch ist der Arbeitgeber aufgrund der „Fürsorgepflicht“ gegenüber seinen Arbeitnehmern verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um diese vor Infektionen zu schützen. Sofern – aufgrund einer erforderlichen Anwesenheit im Betrieb bzw fehlender technischer Ausrüstung – eine Anwesenheit der Arbeitnehmer im Betrieb erforderlich ist, sind folgende Vorkehrungen zu treffen:
Verhaltensanweisungen zur allgemeinen Hygiene (zB Anleitung zum Händewaschen);
Einrichten der Arbeitsplätze, sodass zumindest ein Meter Abstand zwischen den Arbeitnehmern eingehalten werden kann;
eine allgemeine Verringerung von persönlichen Kontakten gewährleisten (zB keine Besprechungen face-to-face).