Huber | Berchtold Rechtsanwälte

Covid-19-Unternehmen

 

Unternehmen (Update Covid-19)

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Darf der Arbeitgeber Home-Office anordnen bzw darf ein Arbeitnehmer Home-Office einfordern?

 

Nein. Home-Office muss immer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Der Arbeitgeber kann weder einseitig Home-Office anordnen, noch kann ein Arbeitnehmer die Arbeit von Zuhause aus einfordern. Besteht eine Vereinbarung über die Verrichtung der Arbeit im Home-Office kann dies – sofern der Arbeitnehmer arbeitsfähig und nicht krank ist – auch während einer Quarantäne angeordnet werden.

Nicht jedes Unternehmen ist zur vollständigen Arbeit im Home-Office ausgelegt. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zum Einrichten von Home-Office besteht nicht. Dennoch ist der Arbeitgeber aufgrund der „Fürsorgepflicht“ gegenüber seinen Arbeitnehmern verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um diese vor Infektionen zu schützen. Sofern – aufgrund einer erforderlichen Anwesenheit im Betrieb bzw fehlender technischer Ausrüstung – eine Anwesenheit der Arbeitnehmer im Betrieb erforderlich ist, sind folgende Vorkehrungen zu treffen:

  • Verhaltensanweisungen zur allgemeinen Hygiene (zB Anleitung zum Händewaschen);

  • Einrichten der Arbeitsplätze, sodass zumindest ein Meter Abstand zwischen den Arbeitnehmern eingehalten werden kann;

  • eine allgemeine Verringerung von persönlichen Kontakten gewährleisten (zB keine Besprechungen face-to-face).